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Überraschung: GEMA und YouTube einigen sich

Eine Pressmitteilung der GEMA markiert heute das Ende eines jahrelangen Streits um die Vergütung für Urheber bei YouTube-Videos. Nachdem man lange glaubte, dass sich die beiden Parteien nie würden einigen können, haben sich YouTube und die GEMA nun überraschend auf eine Lizenzvereinbarung geeinigt. Damit sollten ab heute die berüchtigten „GEMA-Sperrtafeln“ bei YouTube der Vergangenheit angehören. Große Teile der Einigung unterliegen aber – wie sollte es anders sein – der Verschwiegenheit zwischen den Vertragspartnern. Dazu gehört vor allem die Höhe der Vergütungen. Es ist aber anzunehmen, dass die GEMA-Mitglieder sehr genau auf die kommenden Abrechnungen schauen werden, um zu prüfen, ob und wie viel ihnen der Deal am Ende wirklich bringt. Zumindest die nächstens Abrechnungen dürften dabei ein paar Extra-Euros bringen, da die Vereinbarung auch die Vergangenheit abdeckt. 

Zur bis 30. April 2019 laufenden Vereinbarung gehört auch die Beilegung der laufenden gerichtlichen Verfahren zwischen YouTube und GEMA, was sicher beiden Seiten nicht ganz leicht gefallen sein dürfte, schließlich sind sich die beiden Parteien weiterhin uneinig darüber, wer rechtlich verpflichtet sei, eine GEMA-Lizenz abzuschließen: YouTube oder die Nutzer, die die Videos hochladen. Während YouTube die Ansicht vertritt, dass die Nutzer und nicht das Unternehmen selbst verpflichtet wären, einen Lizenzvertrag mit der GEMA zu machen, sieht die GEMA hier YouTube und andere Plattformen in der Pflicht. Deutsche Gerichte schienen in der Auseinandersetzung zuletzt eher zur Ansicht von YouTube zu tendieren, was am Ende für beide Seiten eher negative Folgen gehabt hätte: Die GEMA hätte jedem einzelnen Uploader virtuell hinterherlaufen müssen, YouTube hätte entsprechende Anfragen nach Nutzerinfos in großen Mengen bekommen und die YouTube-Nutzer wären wohl nicht sonderlich amüsiert gewesen. Rechtslage hin oder her, sowohl für die Nutzer als auch für die Urheber ist eine Vereinbarung zwischen der Plattform und der Verwertungsgesellschaft sicher die bessere Lösung. 

 

Grafische Zusammenfassung der Einigung
Grafische Zusammenfassung der Einigung (Mobile Geeks)

Für ihre Mitglieder listet die GEMA, die aus Sicht der Verwertungsgesellschaft wichtigsten Fakten der Vereinbarung auf:

  • Vertragslaufzeit: Die zwischen der GEMA und YouTube abgeschlossene Vereinbarung gilt ab dem 1. November 2016. Der Vertrag läuft bis zum 30. April 2019. Der Vertrag deckt auch den vertragslosen Zustand vollständig ab, der seit April 2009 bestand. Die GEMA hatte es zu einer Bedingung für den Vertragsschluss gemacht, dass sie Vergütungen erhält, die sie als Abgeltung für die Vergangenheit an ihre Mitglieder verteilen kann.

  • Vertragsinhalte: YouTube schließt Verträge nur unter der Bedingung ab, dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen wird. Die GEMA hat in den Vertragsverhandlungen darauf gedrängt, möglichst große Teile der Vereinbarung von der Vertraulichkeit auszunehmen. Gegenüber ihren Mitgliedern darf die GEMA daher auch wesentliche Parameter des Vertrages kommunizieren. So wird es unter anderem möglich sein, den Mitgliedern im Zuge der Verteilung die gewohnten Informationen zur Verfügung zu stellen.

  • Vertraglich vereinbarte Vergütung: Der Vertrag umfasst eine prozentuale Beteiligung sowohl an den Werbeerlösen, als auch an den zukünftigen Abonnementerlösen, die YouTube mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke erwirtschaftet. Darüber hinaus sind durch die Vereinbarung sowohl eine Minimumgarantie (minimum guarantee) als auch eine Set-upfee abgedeckt, die die GEMA als Kompensation für den vertragslosen Zustand verwenden wird, der seit April 2009 bestand.

  • Ausschüttung der Einnahmen an die Mitglieder: YouTube wird der GEMA ab sofort regelmäßig Nutzungsmeldungen nach vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards übermitteln. Die aus der Musiknutzung erzielten Erträge werden dann gemäß dem Verteilungsplan der GEMA an die Mitglieder verteilt.

  • Laufende gerichtlichen Verfahren: Die Verfahren werden in beiderseitigem Einvernehmen beigelegt. Dies gilt für das Unterlassungsverfahren (Revision gegen das Urteil des OLG Hamburg) und das Schadensersatzverfahren (Revision gegen das Urteil des OLG München). Die bereits ergangenen Urteile werden nicht rechtskräftig. Das Urteil zu den GEMA-Sperrtafeln ist hingegen bereits rechtskräftig. Dessen Wirksamkeit bleibt von der Vereinbarung unberührt. Beide Parteien vertreten jedoch weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen in Hinblick auf die Lizenzschuldnerschaft. YouTube geht davon aus, dass keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenzvertrages besteht. Die GEMA vertritt weiterhin die Auffassung, dass YouTube Lizenzschuldner ist. Nach wie vor können sich Online-Plattformen auf eine unklare Rechtslage berufen und erzielen mit der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke hohe wirtschaftliche Umsätze, ohne die Urheber dafür zu vergüten. Hier ist die Politik mehr denn je gefordert, einen fairen Rechtsrahmen zu schaffen. Klare rechtliche Verhältnisse herrschen hingegen für Online-Plattformen wie Spotify, Amazon, GooglePlay, AppleMusic etc., mit denen die GEMA Vereinbarungen zu angemessenen Bedingungen abschließen konnten.

  • Sperrtafeln: Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln weitgehend. Die von YouTube eingesetzten Sperrtafeln für das von der GEMA vertretene Repertoire wird es während der Vertragslaufzeit nicht mehr geben. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass YouTube weiterhin Sperrtafeln schaltet, wenn beispielsweise nicht von der GEMA vertretene Rechteinhaber, wie etwa Plattenlabel, den Einsatz ihrer Musikwerke untersagen.

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2 Antworten

  1. Das war ein langer Weg, und es ist gut, dass wir Musikautoren durch gehalten haben. Um den Artikel zu ergänzen: Wir Autoren bekommen eine Kompensation für die vergangenen vertragslosen Jahre, wir bekommen die nutzungsbezogenen Daten, also wir sehen die Klicks, und die GEMA kann dementsprechend abrechnen und der Betrag liegt weit über dem, was alle anderen Verwertungsgesellschaften des Planeten bekommen, die vor Jahren schon früh vor der Marktmacht von Google/YT eingeknickt sind.

  2. Naja, die GEMA ist jetzt halt offensichtlich vor der Aussicht eingeknickt, dass die Gerichte weiter entscheiden würden, dass nicht YouTube, sondern die Uploader zahlen müssten. Das will die GEMA auf gar keinen Fall (aus nachvollziehbaren Gründen), weswegen die GEMA da ja weiter auf eine Gesetzesänderung hin lobbyieren wird.
    Und ob es sich am Ende wirklich lohnt, das werden erst die kommenden Abrechnungen zeigen. Immerhin ist ja absolut offen, wie viel YouTube an die GEMA zahlen wird. Der reguläre Tarif der GEMA ist es wohl nicht, sonst hätte man darüber nicht Stillschweigen vereinbaren müssen.

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