Foto von Didgeman via pixabay.com, Lizenz: CC0 Public Domain

Moses Pelham, 2 Sek. Kraftwerk und die Kunst

Die Ausgangslage mal ganz stark vereinfacht: Moses Pelham nahm 1997 einen zwei Sekunden langen Ausschnitt aus einem Kraftwerk-Song von 1977 und baute daraus einen neuen Song. Kraftwerk fanden dieses Sampling nicht lustig und sorgten dafür, dass der Song nicht mehr verbreitet werden durfte. Moses Pelham klagte dagegen und hat jetzt einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Bislang ohne Erfolg, zuletzt hatte der Bundesgerichtshof 2012 für Kraftwerk entschieden. Jetzt muss der BGH aber neu entscheiden und dafür gibt es auch eine klare Anweisung, was dabei zu berücksichtigen ist:

Seine Urteile – zuletzt von 2012 – trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass „Kraftwerk“ dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen, sagte er.

Das Bundesverfassungsgericht ist also wohl der Auffassung, dass die Kunstfreiheit durchaus auch mal über dem Urheberrecht stehen könne, wenn aus einer Urheberrechtsverletzung ein neues, eigenständiges Kunstwerk geschaffen wird und dem Original-Urheber daraus kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Denn auch zwei Sekunden aus einem anderen Song zu nehmen und damit zu arbeiten, ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn man nicht die ausdrückliche Erlaubnis dazu hat. Mit solchen Fragen hatten auch andere Künstler schon zu kämpfen, denn grundsätzlich ist das Urheberrecht da unerbittlich.

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Andererseits muss man sich nur mal die bisherige Entwicklung der Menschheit anschauen – nicht nur musikalisch – um deutlich zu sehen, dass ein sehr großer Teil dieser Entwicklung eben nicht von komplett neuen Ideen her kam, sondern von der Weiterentwicklung bestehender Ideen. Um mal ein ganz plakatives Beispiel zu nehmen: Das Auto war auch keine neue Erfindung, sondern nur die Weiterentwicklung der Kutsche, bei der man den Antrieb gewechselt hat. Und hier gab es sogar –  zumindest langfristig – enorme wirtschaftliche Schäden: bei den Kutschenfahrern, Kutschenbauern…

Die Reaktionen auf diese Entscheidung fallen dementsprechend ziemlich schwarz/weiß aus: Die einen begrüßen diese Entscheidung im Namen der Kunstfreiheit, die anderen sehen das Ende von Urheberrecht und Kunst damit eingeläutet. Die Wahrheit dürfte eher irgendwo in der Mitte liegen. Natürlich wird es durch diese Entscheidung für Gerichte in Zukunft nicht einfacher, solche Streitfälle zu entscheiden. War es bislang klar, dass die Verwendung eines Samples ohne Genehmigung eine Urheberrechtsverletzung und damit zu unterlassen ist, müssen nun Gerichte darüber entscheiden, ob nun möglicherweise ein eigenständiges Werk entstanden sei und ob es überhaupt einen wirtschaftlichen Schaden für den Urheber des verwendeten Samples bedeute. Da wird wohl viel Spaß auf diverse Sachverständige zukommen…

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