Bushido: Gericht lässt CDs shreddern

Eigentlich sollte man sich ja Schadenfreude verkneifen und wir schreiben hier normalerweise nur über Musik, die uns gefällt. Das wären drei Gründe, nicht über Bushido zu schreiben, aber manchmal muss man so was einfach raus lassen, um körperliche Schmerzen zu vermeiden. Das LG Hamburg hat Bushido der Urheberrechtsverletzung schuldig gesprochen, da er ungefragt und ohne Erlaubnis in 13 seiner Tracks Songteile der Gothic Band Dark Sanctuary verwendet hat. Neben 63.000 Euro Entschädigung als Gegenleistung für „immaterielle Schäden“, wird er noch „materiellen Schadensersatz“ leisten müssen, dessen Höhe davon abhängt, wie viel Geld Bushido mit den betroffenen Werken verdient hat. Und als Sahnehäubchen kommt noch dazu, dass unter anderem das Album „Von der Skyline zum Bordstein“ und einige Sampler (z.B. „Bravo Hits 56“, „The Dome Vol. 41“) aus dem Handel genommen und vernichtet werden müssen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, Bushido hat noch die Möglichkeit der Berufung vor dem Oberlandesgericht – es ist also noch etwas zu früh, sich als freiwilliger Shredder-Helfer zu melden.

Da stellt man sich dann noch die Frage, ob im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung einige der im Auftrag von Bushido abgemahnten Filesharer vielleicht ihr Geld zurück verlangen könnten, falls es in den jeweiligen Einzelfällen um jene 13 Tracks ging, die Bushido selber nur geklaut haben soll?

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5 Antworten

  1. Jeder weitere Satz über den feinen Herrn Künstler ist ja eigentlich zuviel. Daher hinterlasse ich nur ein aus tiefstem Herzen kommendes nelson.wav.

  2. Da sollte das Künstler eigentlich mit einem /ironie-tag versehen werden. Daher besser als Klartext: ich halte den Mann für so künstlerisch begabt wie eine kalte Fritte.

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