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GEMA vs. Musikpiraten

GEMA vs. Musikpiraten

Der Verein Musikpiraten veranstaltet jährlich den Free! Music! Contest und im Zuge des Wettbewerbs wird auch ein Sampler veröffentlicht. Wie der Name schon sagt, geht es in diesem Contest um freie Musik, also unter einer freien Lizenz veröffentlichte Musik, nicht um kostenlose Musik. Daher können für den Wettbewerb keine Songs eingereicht werden, die von einem GEMA-Mitglied stammen – denn die GEMA beansprucht die Vertretung der Rechte für alle von ihren Mitgliedern geschaffenen Werke und schließt die Freigabe dieser Werke unter freien Lizenzen aus, ganz ausdrücklich ausgeschlossen wir die Creative Commons Lizenz.

GEMA vs. Musikpiraten

Für den Sampler des Jahres 2011 fordert die GEMA 68 Euro Lizenzgebühren vom Musikpiraten e.V. und ist mit dieser Forderung auch vor Gericht gezogen. Grund: Der fragliche Song wurde von Musikern unter Pseudonym veröffentlicht, etwas was das Urheberrecht ausdrücklich erlaubt und da die Urheber nicht mit ihrem bürgerlichen Namen mit ihrer Tätigkeit als Musiker in Verbindung gebracht werden, stellt sich die GEMA nun stark vereinfacht auf den Standpunkt „wir wissen nicht, ob wir die Rechte haben, also muss dafür gezahlt werden“. Dieser Standpunkt wurde in erster Instanz auch vom Gericht geteilt. Gestern fand vor dem Landgericht Frankfurt die Berufungsverhandlung statt und die Urteilsverkündung erfolgt am 5. September. Sowohl GEMA als auch Musikpiraten e.V. beantragten auf jeden Fall die Zulassung der Revision zu dem Urteil – denn nach Ansicht der Musikpiraten (und wohl auch der GEMA) geht es hier nicht nur um die 68 Euro, sondern um eine grundsätzlich zu klärende Frage:

»Sollte die Revision nicht zugelassen werden, legen wir eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Der Fall wird also vor dem Bundesgerichtshof landen.« kommentiert Christian Hufgard, Vorsitzender des Musikpiraten e.V. den Verlauf der Verhandlung. »Ich bin etwas entsetzt darüber, dass das Landgericht die Grundsätzlichkeit der Klage nicht erkannt hat. Die GEMA verlangt unberechtigt Gelder, ohne auch nur im Ansatz feststellen zu können, dass diese ihr zustehen. Das Argument ‚wir wissen nicht, ob wir die Rechte haben, also muss dafür gezahlt werden‘ widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand.«

Es geht auch um die Frage, ob die GEMA wirklich – wie sie selbst behauptet – das „gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik“ vertritt. Angesichts von Wahrnehmungsverträgen mit weniger als 70 anderen Verwertungsgesellschaft weltweit und dem Umfang von Portalen im Netz, die Musik anbieten, die ausdrücklich frei von Verwertungsrechten der GEMA sind eine sehr gewagte Aussage:

Auch gibt es zahlreiche Portale im Internet, die explizit Musik von Urhebern anbieten, die keine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten haben. Beispiele hierfür sind http://jamendo.com (über 350.000 Titel), http://magnatune.com (über 15.000 Titel) und http://ccmixter.org (über 25.000 Titel).

Weitere Hintergrundinformationen gibt es bei den Musikpiraten selbst und über Bandcamp gibt es die bisherigen Free! Music! Sampler auch noch zum Download. In dem Zusammenhang sei auch noch einmal der Hinweis auf die in der Gründungsphase befindliche GEMA-Alternative C3S erlaubt, eine neue Verwertungsgesellschaft, die freie Lizenzen für die Werke ihrer Mitglieder ausdrücklich erlauben möchte. Und selbst wenn man als Urheber selbst nicht beabsichtigt freie Lizenzen zu nutzen oder bereits GEMA-Mitglied ist, sollte man sich die C3S und die Möglichkeiten einer Fördermitgliedschaft sehr genau anschauen, schließlich belebt Konkurrenz das Geschäft und auch als GEMA-Mitglied kann man von einer Alternative zur GEMA dann profitieren.

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